Auszug aus der Satzung der
Arbeitsgemeinschaft für Bewusstseinsbildung Vereinigung zur Förderung von
Empfindungs- und Wahrnehmungskultur
- Name und Sitz
Der Verein führt den Namen
"Arbeitsgemeinschaft für Bewusstseinsbildung - Vereinigung zur Förderung von Empfindungs- und Wahrnehmungskultur e.V.". Der Sitz des Vereins ist Nümbrecht.
- Grundlage und Zweck des Vereins
- Bewusstsein ist die höchste Qualifikation der
menschlichen Existenz. Jede ethische Entwicklung
des Individuums, jede soziale Entwicklung von
Gemeinschaften, jeder wirkliche Fortschritt im
Leben und Zusammenleben der Menschen und Völker
ist von der Ausbildung des persönlichen und
gemeinsamen Bewusstseins abhängig.
- Bewusstsein ist mehr als Wissen, ist mehr als
Erfahrung, ist mehr als praktische Fertigkeit, -
es kennt keine absoluten Grenzen, sondern drängt
danach, jede erlebbare Grenze zu überschreiten,
es kennt keine Vollständigkeit in sich selbst,
sondern strebt immer wieder danach, sich zu
ergänzen, zu erweitern und zu vertiefen. Es lässt sich nicht fassen und ist zugleich
Grundlage für alles, was wir je zu fassen
vermögen.
- Bewusstsein kann sich grundsätzlich nur bilden
- im intensiven Austausch und in der
Rückkopplung zu Seinesgleichen,
- in der Auseinandersetzung mit einer
grenzensprengenden Vielfalt von
Möglichkeiten,
- durch eigene, selbständige Aktivität
und
- in der Freiheit des Lassens und
Gelassenwerdens.
- Bewusstsein kann sich nur dort bilden, wo sich
die vermeintlichen Gegensätze zwischen der
Freiheit des Individuums und der Ganzheit einer
Gemeinschaft konstruktiv aufheben lassen, wo also
kritische Eigenständigkeit und ihre radikale
Bewahrung der inneren, lebendig gewachsenen
Wahrheit gegenüber jedem noch so großen Druck
eins wird mit der solidarischen Hingabe an eine
Gemeinsamkeit, in der die organische
Zusammengehörigkeit gerade der ausgeprägtesten
Unterschiedlichkeiten befreiend und erfrischend
erlebt und angenommen werden kann.
- Bewusstsein überbrückt jede Disziplin, jeden
Fachbereich, jedes Schulsystem und jede
Denkstruktur, kristallisiert sich aber immer
wieder in erlebbare, besonders auch sprachliche
Formen, um sich an diesen dann neu zu entzünden
und weit über sie hinaus zu wachsen.
- Auf der Grundlage dieses gemeinsamen
Verständnisses von Bewusstseinsbildung hat sich
die "Arbeitsgemeinschaft für Bewusstseinsbildung" zur Aufgabe gesetzt,
ein Forum zu bilden, auf dem qualifizierte
Forschung und persönliche Erfahrung,
Wissenschaft und Weisheit eine lebendige Synthese
eingehen können, in der die Kluft zwischen
Erkenntnis und tiefem Erleben, zwischen Wissen
und Wahrheit in der persönlichen Bewusstheit überwindbar wird.
- Erst das Bewusstsein, das sich nicht nur als
Abbild von sozial und gesellschaftlich
vermittelten Bewusstseinsinhalten widerspiegelt,
sondern persönlich darüber hinauswächst, kann
aus dieser Eigenständigkeit heraus kreativ,
fruchtbar, anregend und hilfreich auf sein
soziales und gesellschaftliches Umfeld
zurückwirken. Die "Arbeitsgemeinschaft für Bewusstseinsbildung" sieht deshalb ihre
Aufgabe darin, ihren Mitgliedern organisatorische
Hilfestellungen für ihre eigene Bewusstseinsbildung zu geben, aus der heraus sie
multiplikatorisch in ihrem jeweiligen sozialen
und beruflichen Umfeld bewusstseinsbildend tätig
sein können.
- Bewusstseinsbildung selbst lässt sich nicht
organisieren oder in ein technisches Konzept
pressen. Sie ist persönlichste Menschwerdung im
Menschen und ist auch nur persönlich, durch die
eigene gelebte Wahrheit vermittelbar.
Gesellschaftliche und soziale Traditionen,
Professionen und Organisationen tragen zwar in
sich den Keim zur Erstarrung in Ritualen und
Formeln, können aber auch als bewahrendes
Gefäß für Inhalte dienen, an denen sich die
persönliche Bewusstseinsbildung beschleunigt
entfalten kann. Die "Arbeitsgemeinschaft
für Bewusstseinsbildung" sieht deshalb
ihren Zweck auch darin, die Erprobung von neuen
Formen menschlichen Zusammenlebens hilfreich zu
begleiten, in denen durch die eigene Bewusstseinsbildung, durch Aufrichtigkeit und
Wahrhaftigkeit der Versuch gemacht wird, zu
verhindern, dass Ideale in Zwänge, Erkenntnisse
in Ansprüche und Sehnsucht in moralischen Druck
umgewandelt werden.
- Die Aufgaben des Vereins lassen sich
unterscheiden in:
- interne Tätigkeiten nur den eigenen
Mitgliedern gegenüber und
- externe Tätigkeiten als Angebot
gegenüber einer Öffentlichkeit.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung, insbesondere
- die Förderung von Wissenschaft und
Forschung im Bereich des menschlichen Bewusstseins (siehe § 2 Abs. 12,3),
- die Förderung von Erziehung und Bildung
der Menschen zu eigenständigen,
verantwortlichen Persönlichkeiten (siehe
§ 2 Abs. 12,1),
- die Förderung der Jugend- und
Altenfürsorge durch Unterstützung
praktischer Lebensformen, in denen die
Stärken und Schwächen der Generationen
sich lebenspraktisch ausgleichen und
ergänzen können (siehe auch § 2 Abs.
12,4),
- die Förderung grenzüberwindender,
internationaler Gesinnung, mit der die
kulturelle Vielfalt der Völker zur
Verständigung durch wechselseitige
Bereicherung, Anregung und Befruchtung
führen kann (auch §2, Abs. 1).
- INTERNE TÄTIGKEITEN:
- Aufbau und Pflege einer Mediensammlung
(Medien = verschiedenste Informationsträger
für Schrift, Bild oder Ton), in der in einer
sorgfältigen qualitativen Auslese gesammelt
wird:
- Informationen über Bewusstsein, Bewusstseinsentstehung, -entwicklung
und -förderung,
- Informationen, die mittelbar auch zum
Verständnis von Bewusstsein beitragen,
- Inhalte, die unmittelbar die Bewusstseinsbildung fördern können.
- Organisation des Erfahrungsaustauschs mittels
- Gesprächsrunden,
- wechselseitiger Anleitungen,
- Sammlung von schriftlich oder
ton/bildtechnisch festgehaltenen
persönlichen Erfahrungen für die
Mediensammlung und
- vereinsinterner Publikationen.
- Organisation von
Weiterbildungsveranstaltungen nach Bedarf der
Mitglieder.
- Förderung der praktischen Zusammenarbeit
dort, wo sich aufgrund der privaten, sozialen
oder beruflichen Tätigkeiten der Mitglieder
eine Zusammenarbeit zur wechselseitigen
Erleichterung und Befruchtung anbietet.
- Hilfe, Unterstützung und Rückkopplung für
alle Mitglieder, die
- andere Menschen existentiell begleiten,
- sich praktisch für die Bewusstseinsbildung anderer einsetzen
- und Klärung bzw. Austausch für diese
Arbeit mit sich und anderen benötigen.
12. EXTERNE TÄTIGKEITEN:
- Der Verein kann an eine interessierte
Öffentlichkeit herantreten, indem er Vorträge,
Kurse, Seminare, Schulungen, Beratungen oder auch
Publikationen zur Bewusstseinsbildung in seinem
Namen anbietet oder in eigener Regie durchführt.
Dabei darf der Verein keine eigenwirtschaftlichen
Zwecke verfolgen und hat im wesentlichen
kostendeckend zu arbeiten.
- Mitglieder des Vereins können zwar als
Verwalter, Organisatoren, Berater, Dozenten oder
Kursleiter verpflichtet werden und können in
dieser Eigenschaft auch ein Honorar erhalten.
Darüber hinaus erhalten die Mitglieder aber
keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
- Der Verein kann Projekte initiieren, aufbauen,
fördern oder unterstützen, die der Erforschung
von Bewusstsein dienen oder auch direkt bewusstseinsbildend wirken.
- Der Verein sieht einen besonderen Schwerpunkt
darin, die Bewusstseinsbildung im Alltag von
Lebens- und Arbeitsgemeinschaften zu fördern,
indem er beratend und begleitend dabei hilft, die
Zusammenhänge zwischen individueller und
kollektiver Lebenspraxis vermittelnd aufzuhellen
und in konstruktive und kreative gemeinsame
Lebensformen auszubauen.
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