AG Bewusstsein
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Auszug aus unserer Satzung


Auszug aus der Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Bewusstseinsbildung
Vereinigung zur Förderung von Empfindungs- und Wahrnehmungskultur

  1. Name und Sitz
    Der Verein führt den Namen "Arbeitsgemeinschaft für Bewusstseinsbildung - Vereinigung zur Förderung von Empfindungs- und Wahrnehmungskultur e.V.". Der Sitz des Vereins ist Nümbrecht.
  2. Grundlage und Zweck des Vereins
    1. Bewusstsein ist die höchste Qualifikation der menschlichen Existenz. Jede ethische Entwicklung des Individuums, jede soziale Entwicklung von Gemeinschaften, jeder wirkliche Fortschritt im Leben und Zusammenleben der Menschen und Völker ist von der Ausbildung des persönlichen und gemeinsamen Bewusstseins abhängig.
    2. Bewusstsein ist mehr als Wissen, ist mehr als Erfahrung, ist mehr als praktische Fertigkeit, - es kennt keine absoluten Grenzen, sondern drängt danach, jede erlebbare Grenze zu überschreiten, es kennt keine Vollständigkeit in sich selbst, sondern strebt immer wieder danach, sich zu ergänzen, zu erweitern und zu vertiefen. Es lässt sich nicht fassen und ist zugleich Grundlage für alles, was wir je zu fassen vermögen.
    3. Bewusstsein kann sich grundsätzlich nur bilden
      • im intensiven Austausch und in der Rückkopplung zu Seinesgleichen,
      • in der Auseinandersetzung mit einer grenzensprengenden Vielfalt von Möglichkeiten,
      • durch eigene, selbständige Aktivität und
      • in der Freiheit des Lassens und Gelassenwerdens.
    4. Bewusstsein kann sich nur dort bilden, wo sich die vermeintlichen Gegensätze zwischen der Freiheit des Individuums und der Ganzheit einer Gemeinschaft konstruktiv aufheben lassen, wo also kritische Eigenständigkeit und ihre radikale Bewahrung der inneren, lebendig gewachsenen Wahrheit gegenüber jedem noch so großen Druck eins wird mit der solidarischen Hingabe an eine Gemeinsamkeit, in der die organische Zusammengehörigkeit gerade der ausgeprägtesten Unterschiedlichkeiten befreiend und erfrischend erlebt und angenommen werden kann.
    5. Bewusstsein überbrückt jede Disziplin, jeden Fachbereich, jedes Schulsystem und jede Denkstruktur, kristallisiert sich aber immer wieder in erlebbare, besonders auch sprachliche Formen, um sich an diesen dann neu zu entzünden und weit über sie hinaus zu wachsen.
    6. Auf der Grundlage dieses gemeinsamen Verständnisses von Bewusstseinsbildung hat sich die "Arbeitsgemeinschaft für Bewusstseinsbildung" zur Aufgabe gesetzt, ein Forum zu bilden, auf dem qualifizierte Forschung und persönliche Erfahrung, Wissenschaft und Weisheit eine lebendige Synthese eingehen können, in der die Kluft zwischen Erkenntnis und tiefem Erleben, zwischen Wissen und Wahrheit in der persönlichen Bewusstheit überwindbar wird.
    7. Erst das Bewusstsein, das sich nicht nur als Abbild von sozial und gesellschaftlich vermittelten Bewusstseinsinhalten widerspiegelt, sondern persönlich darüber hinauswächst, kann aus dieser Eigenständigkeit heraus kreativ, fruchtbar, anregend und hilfreich auf sein soziales und gesellschaftliches Umfeld zurückwirken. Die "Arbeitsgemeinschaft für Bewusstseinsbildung" sieht deshalb ihre Aufgabe darin, ihren Mitgliedern organisatorische Hilfestellungen für ihre eigene Bewusstseinsbildung zu geben, aus der heraus sie multiplikatorisch in ihrem jeweiligen sozialen und beruflichen Umfeld bewusstseinsbildend tätig sein können.
    8. Bewusstseinsbildung selbst lässt sich nicht organisieren oder in ein technisches Konzept pressen. Sie ist persönlichste Menschwerdung im Menschen und ist auch nur persönlich, durch die eigene gelebte Wahrheit vermittelbar. Gesellschaftliche und soziale Traditionen, Professionen und Organisationen tragen zwar in sich den Keim zur Erstarrung in Ritualen und Formeln, können aber auch als bewahrendes Gefäß für Inhalte dienen, an denen sich die persönliche Bewusstseinsbildung beschleunigt entfalten kann. Die "Arbeitsgemeinschaft für Bewusstseinsbildung" sieht deshalb ihren Zweck auch darin, die Erprobung von neuen Formen menschlichen Zusammenlebens hilfreich zu begleiten, in denen durch die eigene Bewusstseinsbildung, durch Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit der Versuch gemacht wird, zu verhindern, dass Ideale in Zwänge, Erkenntnisse in Ansprüche und Sehnsucht in moralischen Druck umgewandelt werden.
    9. Die Aufgaben des Vereins lassen sich unterscheiden in:
      • interne Tätigkeiten nur den eigenen Mitgliedern gegenüber und
      • externe Tätigkeiten als Angebot gegenüber einer Öffentlichkeit.
    10. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere
      • die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des menschlichen Bewusstseins (siehe § 2 Abs. 12,3),
      • die Förderung von Erziehung und Bildung der Menschen zu eigenständigen, verantwortlichen Persönlichkeiten (siehe § 2 Abs. 12,1),
      • die Förderung der Jugend- und Altenfürsorge durch Unterstützung praktischer Lebensformen, in denen die Stärken und Schwächen der Generationen sich lebenspraktisch ausgleichen und ergänzen können (siehe auch § 2 Abs. 12,4),
      • die Förderung grenzüberwindender, internationaler Gesinnung, mit der die kulturelle Vielfalt der Völker zur Verständigung durch wechselseitige Bereicherung, Anregung und Befruchtung führen kann (auch §2, Abs. 1).
    11. INTERNE TÄTIGKEITEN:
    1. Aufbau und Pflege einer Mediensammlung (Medien = verschiedenste Informationsträger für Schrift, Bild oder Ton), in der in einer sorgfältigen qualitativen Auslese gesammelt wird:
      • Informationen über Bewusstsein, Bewusstseinsentstehung, -entwicklung und -förderung,
      • Informationen, die mittelbar auch zum Verständnis von Bewusstsein beitragen,
      • Inhalte, die unmittelbar die Bewusstseinsbildung fördern können.
    2. Organisation des Erfahrungsaustauschs mittels
      • Gesprächsrunden,
      • wechselseitiger Anleitungen,
      • Sammlung von schriftlich oder ton/bildtechnisch festgehaltenen persönlichen Erfahrungen für die Mediensammlung und
      • vereinsinterner Publikationen.
    3. Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen nach Bedarf der Mitglieder.
    4. Förderung der praktischen Zusammenarbeit dort, wo sich aufgrund der privaten, sozialen oder beruflichen Tätigkeiten der Mitglieder eine Zusammenarbeit zur wechselseitigen Erleichterung und Befruchtung anbietet.
    5. Hilfe, Unterstützung und Rückkopplung für alle Mitglieder, die
    • andere Menschen existentiell begleiten,
    • sich praktisch für die Bewusstseinsbildung anderer einsetzen
    • und Klärung bzw. Austausch für diese Arbeit mit sich und anderen benötigen.

12. EXTERNE TÄTIGKEITEN:

  1. Der Verein kann an eine interessierte Öffentlichkeit herantreten, indem er Vorträge, Kurse, Seminare, Schulungen, Beratungen oder auch Publikationen zur Bewusstseinsbildung in seinem Namen anbietet oder in eigener Regie durchführt. Dabei darf der Verein keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgen und hat im wesentlichen kostendeckend zu arbeiten.
  2. Mitglieder des Vereins können zwar als Verwalter, Organisatoren, Berater, Dozenten oder Kursleiter verpflichtet werden und können in dieser Eigenschaft auch ein Honorar erhalten. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder aber keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  3. Der Verein kann Projekte initiieren, aufbauen, fördern oder unterstützen, die der Erforschung von Bewusstsein dienen oder auch direkt bewusstseinsbildend wirken.
  4. Der Verein sieht einen besonderen Schwerpunkt darin, die Bewusstseinsbildung im Alltag von Lebens- und Arbeitsgemeinschaften zu fördern, indem er beratend und begleitend dabei hilft, die Zusammenhänge zwischen individueller und kollektiver Lebenspraxis vermittelnd aufzuhellen und in konstruktive und kreative gemeinsame Lebensformen auszubauen.
 

© 09.02.2013
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